2. Mai. 2024, 15:42 Uhr
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Gesetzliche Grundlage für das Case Management Berufsbildung
Der Regierungsrat plant eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Case Management Berufsbildung. Er hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiede...
Der Regierungsrat plant eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Case Management Berufsbildung. Er hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Das Case Management Berufsbildung hat in den letzten Jahren eine wichtige Rolle im beruflichen Übergangssystem übernommen. Es richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 13 und 25 Jahren, deren Einstieg in das Berufsleben aufgrund von herausfordernden, mehrfach belasteten Lebenssituationen stark gefährdet ist. Es unterstützt diese, einen nachobligatorischen Bildungsabschluss (Sekundarstufe II) zu erlangen sowie diskontinuierliche Bildungsverläufe zu reduzieren. Damit leistet das Case Management Berufsbildung einen nachweislich sinnvollen Beitrag mit übergeordnetem volkswirtschaftlichem und sozialem Nutzen zur Integration der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Arbeitswelt. Das Case Management Berufsbildung wurde im Kanton Schaffhausen ab 2008 auf Initiative des Bundes als Pilotprojekt lanciert. Das Case Management Berufsbildung geniesst schweizweit eine breite Anerkennung bei allen Beteiligten. Es ist geeignet, die Zielgruppe erfolgreich beim Erlangen eines Ausbildungsabschlusses zu unterstützen. Im Hinblick auf die geplante Überführung des Case Management Berufsbildung in den Regelbetrieb soll dieses Angebot auf Gesetzesstufe verankert werden. Neu soll zudem eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden zur Finanzierung von Abklärungs- und Unterstützungsmassnahmen von externen Dienstleistungsanbietern, damit das Case Management Berufsbildung in Zukunft in den beschriebenen Situationen zeitnah Abklärungen tätigen sowie schnell und niederschwellig Erstmassnahmen initiieren kann. Die Übernahme der Kosten der Massnahmen erfolgt subsidiär zur den Leistungen der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe. Das Case Management Berufsbildung soll von Personen mit Wohnsitz im Kanton oder Lehrvertrag mit einem im Kanton Schaffhausen ansässigen Unternehmen unentgeltlich genutzt werden können. Die Rückmeldungen der durchgeführten Vernehmlassung waren äusserst positiv. Alle Vernehmlassungsteilnehmenden stimmten der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Case Management Berufsbildung zu. Mit der gesetzlichen Verankerung des Case Management Berufsbildung fallen keine neuen zusätzlichen Personalkosten an, da das Angebot seit dem Jahr 2008 in unterschiedlicher personeller Dotation und Ausprägung bereits besteht. Für die Finanzierung von Abklärungs- und Unterstützungsmassnahmen ist vorgesehen, einen jährlichen Betrag zwischen 90'000 und 150'000 Franken zu budgetieren.