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Kantonale News
30. Apr. 2025, 16:49 Uhr
News

Abstimmungsempfehlung zu den Energievorlagen

Der Regierungsrat stimmt sowohl der Änderung des Baugesetzes als auch dem Energiegesetz, über welche am 18. Mai 2025 an der Urne abgestimmt wird, zu. Projekte, die für die Energieversorgung des Kantons wichtig sind, können rascher realisiert werden. Mit dem neuen Energiegesetz erhält der Kanton Schaffhausen ein eigenständiges Gesetz, in dem sämtliche bestehenden energierechtlichen Bestimmungen zusammengefasst sind und wichtige aktuelle Anliegen aufgenommen werden.
JA zur Verfahrensbeschleunigung für Energieanlagen im kantonalen Interesse (Änderung Baugesetz) und JA zur Zusammenführung der bestehenden Energiebestimmungen und punktuellen Ergänzungen in einem Energiegesetz Der Regierungsrat stimmt sowohl der...
JA zur Verfahrensbeschleunigung für Energieanlagen im kantonalen Interesse (Änderung Baugesetz) und JA zur Zusammenführung der bestehenden Energiebestimmungen und punktuellen Ergänzungen in einem Energiegesetz Der Regierungsrat stimmt sowohl der Änderung des Baugesetzes als auch dem Energiegesetz, über welche am 18. Mai 2025 an der Urne abgestimmt wird, zu. Projekte, die für die Energieversorgung des Kantons wichtig sind, können rascher realisiert werden. Mit dem neuen Energiegesetz erhält der Kanton Schaffhausen ein eigenständiges Gesetz, in dem sämtliche bestehenden energierechtlichen Bestimmungen zusammengefasst sind und wichtige aktuelle Anliegen aufgenommen werden. Beide Vorlagen haben ihren Ursprung in Motionen aus dem Kantonsrat, die 2021 und 2022 für erheblich erklärt wurden. Die Weichen in der Energiepolitik sind in Richtung dezentrale Energieversorgung aus einheimischen Ressourcen gestellt. Unumstritten ist, dass die Versorgung aus eigenen Ressourcen die beste Versicherung gegen Energieengpässe und damit Preisausschläge ist. Beide Vorlagen tragen zur Stärkung der Versorgungssicherheit bei. Die Revision des Baugesetzes zielt auf die Verfahrensbeschleunigung ab, das neue Energiegesetz fasst die bestehenden Energiebestimmungen übersichtlich in einem Gesetz zusammen und nimmt einige energiepolitische Anliegen aus dem Kanton auf (z.B. Abwärmenutzung). Änderung Baugesetz: Energieprojekte im kantonalen Interesse schneller voranbringen Obwohl Richtung und Ziele in den nationalen Gesetzen mittlerweile klar definiert wurden, sind wichtige Energieversorgungsprojekte in der Schweiz und auch im Kanton Schaffhausen seit Jahren blockiert. Damit Verfahrensdauern von 20 und mehr Jahren nicht zur Norm werden und investitionshemmend wirken, sollen die Verfahren für wichtige Projekte der Energieerzeugung, Energiespeicherung und Energieverteilung beschleunigt werden. Analog zu den Standorten für Abfallanlagen soll es in Zukunft in der Kompetenz des Regierungsrats liegen, Standorte für Anlagen für erneuerbare Energien zu bestimmen. Das Baudepartement erlässt die nötigen Regelungen für die Nutzungszonen und zwar auf Basis des kantonalen Richtplans, der vom Kantonsrat und vom Bund genehmigt werden muss. Die Gemeinden werden auch weiterhin einbezogen. Die Bau- und Nutzungsvorschriften werden - wie heute - in der entsprechenden Gemeinde öffentlich aufgelegt und der Rechtsmittelweg bleibt ebenfalls unverändert bestehen. Eigenständiges und kompaktes Energiegesetz schafft Ordnung und Übersicht Verschiedene Ereignisse haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass das Thema Energie noch stärker an Bedeutung gewonnen hat. So konnten sich die Schweizer Stimmberechtigten mehrfach zur Ausrichtung der Schweizer Energiepolitik äussern, dies auch immer mit Auswirkungen auf die kantonale Energiepolitik. So beschränken sich die kantonalen Handlungsfelder nicht mehr nur auf den effizienten Umgang mit Energie, sondern betreffen auch die Rahmenbedingungen zur Energieerzeugung. Ein eigenständiges, kompaktes Gesetz schafft Ordnung und Übersicht und wird der Bedeutung der Energiethematik gerecht. Es besteht im Wesentlichen – nämlich in 40 von 52 Artikeln – aus den bestehenden Energiebestimmungen, die heute an mehreren Stellen im Baugesetz und im Elektrizitätsgesetz verstreut sind. Ergänzt werden diese Bestimmungen durch energiepolitische Anliegen aus dem Kanton (z.B. Abwärmenutzung) und umgesetzten Aufträgen des Bundes um (z.B. beschleunigter Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren einheimischen Energien). Mit beiden Vorlagen nimmt der Kanton Schaffhausen Anliegen und Erwartungen aus den nationalen Abstimmungsergebnissen auf und liefert Antworten auf regionale energiepolitische Forderungen. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb den Stimmberechtigten, sowohl der Änderung des Baugesetzes als auch dem Energiegesetz zuzustimmen. Für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen Martin Kessler, Regierungspräsident
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