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Kantonale News
14. Aug 2025, 15:30 Uhr
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Regierungsrat verabschiedet Vorlage zur Revision des Wasserwirtschaftsgesetzes

Der Regierungsrat hat eine Vorlage zur Revision des Wasserwirtschaftsgesetzes zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Die Gesetzesrevision wurde durch eine vom Kantonsrat ohne Gegenstimme überwiesene Motion «Stärkere Unterstützung des Kantons be...
Der Regierungsrat hat eine Vorlage zur Revision des Wasserwirtschaftsgesetzes zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Die Gesetzesrevision wurde durch eine vom Kantonsrat ohne Gegenstimme überwiesene Motion «Stärkere Unterstützung des Kantons beim Hochwasserschutz» ausgelöst. Mit der Gesetzesrevision sollen Gemeinden neu Kantonsbeiträge zwischen 60 und 80 Prozent (bisher 40 bis 60 Prozent) an Hochwasserschutzprojekte erhalten. Dadurch soll kommunalen Hochwasserschutz-projekten zum Durchbruch verholfen werden. Wasserbauprojekte sind wichtige und anspruchsvolle Aufgaben, die in der Schweiz als Verbundaufgaben zwischen Bund, Kanton und Gemeinden wahrgenommen werden. Der Bund delegiert die Aufgaben in den Bereichen Hochwasserschutz und Revitalisierung an die Kantone und gewährt Subventionen für Grundlagenerarbeitung, Projektplanung und Umsetzung. Der Kanton erarbeitet die Grundlagen wie die Gefahrenkarten für Hochwasser oder die strategische Revitalisierungsplanung. Die Erarbeitung und Ausführung konkreter Projekte im Bereich Hochwasserschutz und Gewässerrevitalisierung obliegt den Eigentümern der Gewässer. Im Kanton Schaffhausen ist der Kanton für den Rhein, die Biber und die Wutach zuständig. Für alle anderen Bäche sowie den Hochwasserschutz aufgrund des Oberflächenabflusses sind die Gemeinden verantwortlich. Motion Schudel «Stärkere Unterstützung des Kantons beim Hochwasserschutz» Am 17. Februar 2024 hat der Kantonsrat die Motion Schudel «Stärkere Unterstützung des Kantons beim Hochwasserschutz» ohne Gegenstimme für erheblich erklärt. Damit wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat eine Vorlage zur Gesetzesanpassung des Wasserwirtschaftsgesetzes zu unterbreiten, um kommunale Hochwasserschutzprojekte zukünftig in Angleichung an die heute bestehenden Beiträge für Gewässerrevitalisierungen mit bis zu 80 Prozent der Projektkosten zu unterstützen. Heute betragen die Beiträge des Kantons 40 bis 60 Prozent, wobei im Kantonsbeitrag auch Bundesbeiträge enthalten sind. Die Gemeinden sind unterschiedlich betroffen von Hochwasser. Gerade kleine Gemeinden mit hoher Betroffenheit können Hochwasserschutzprojekte trotz des Beitrags von Bund und Kanton von bis zu 60 Prozent oft nicht finanzieren. Ein zusätzlicher Beitrag verringert die verbleibenden Projektkosten für die betroffenen Gemeinden, womit auch aufwendigere Hochwasserschutzprojekte für die Gemeinden finanzierbar werden. Im Vergleich mit anderen Kantonen sind die Kantonsbeiträge im Kanton Schaffhausen eher tief. Intensivierung von Hochwasserschutzmassnahmen in den kommenden Jahren In den kommenden Jahren werden die Hochwasserschutzmassnahmen im Kanton Schaffhausen markant zunehmen. Bis 2028 sind 18 Projekte mit Gesamtinvestitionen von rund 13 Mio. Franken geplant. Insbesondere die kostenintensiven Projekte in Schleitheim (Rückhaltebecken als erstes Teilprojekt) und Thayngen (Erhöhung der Abflusskapazität des Gerinnes) sind in der Planung weit fortgeschritten und sollten zeitnah umgesetzt werden können. Diverse weitere kommunale Projekte sind in Planung, so u.a. in den Gemeinden Beggingen, Trasadingen, Hallau, Neunkirch, Stetten und Schaffhausen. Damit die Projekte wie geplant realisiert werden können, ist eine finanzielle Entlastung der betroffenen Gemeinden notwendig.
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