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Kantonale News
Publiziert am 28. Apr 2026, 17:05 Uhr
News

Totalrevision des Einführungsgesetzes zum AHVG und IVG tritt gestaffelt in Kraft

Der Regierungsrat hat die Totalrevision des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Das Gesetz ...
Der Regierungsrat hat die Totalrevision des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Das Gesetz tritt gestaffelt in Kraft. Hintergrund sind formelle Anpassungen des kantonalen Rechts an das Bundesrecht. Insbesondere wird eine Sozialversicherungsanstalt Schaffhausen geschaffen, welche durch eine Verwaltungskommission beaufsichtigt wird. Die Sozialversicherungsanstalt Schaffhausen löst das bisherige Sozialversicherungsamt Schaffhausen ab, wird aber dieselben vielfältigen Aufgaben wie bisher erfüllen. Sie folgt mit ihren Organisationseinheiten den bisherigen drei Anstalten AHV-Ausgleichskasse, IV-Stelle und Familienausgleichskasse in all ihren Rechten und Pflichten nach. Die Etablierung einer einzigen selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt führt zu einer erheblichen Verschlankung der Strukturen. Mit der Revision einhergehend ist die Schaffung einer Verwaltungskommission der Sozialversicherungsanstalt Schaffhausen. Die Verwaltungskommission ist u.a. für die administrative und personelle Aufsicht über die Ausgleichskasse und für die personelle Aufsicht über die IV-Stelle zuständig. Damit die Verwaltungskommission vorgängig gewählt und auf den 1. Januar 2027 operativ starten kann, ist es notwendig, das neue Gesetz gestaffelt in Kraft zu setzen. Auf den 1. August 2026 sind die Bestimmungen zur Verwaltungskommission in Kraft zu setzen. Das neue materielle Recht der Sozialversicherungsanstalt Schaffhausen tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Bestimmung zum Personal wird erst auf den 1. Januar 2028 in Kraft gesetzt, damit genügend Zeit besteht, um die Anstellungsbedingungen des Personals sorgfältig auszuarbeiten.
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