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Kantonale News
Publiziert am 26. Mai 2026, 15:23 Uhr
News

Änderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs tritt am 1. Januar 2026 in Kraft

Der Regierungsrat hat die Änderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs rückwirkend auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Der Gesetzesänderung wurde in der Volksabstimmung vom 8. März 2026 zugestimmt. Damit wird die Betei...
Der Regierungsrat hat die Änderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs rückwirkend auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Der Gesetzesänderung wurde in der Volksabstimmung vom 8. März 2026 zugestimmt. Damit wird die Beteiligung des Kantons an der Finanzierung des Ortsverkehrs von 18 Prozent auf neu 22,5 Prozent erhöht. Die Obergrenze für diese Mitfinanzierung wird auf 4,5 Mio. Franken festgelegt. Zudem wird der Beitrag, den die Gemeinden an den Regionalen Personenverkehr leisten müssen, von insgesamt 25 Prozent auf neu 22,5 Prozent gesenkt, was die Gemeinden ebenfalls finanziell entlastet. Schliesslich besteht neu eine klare gesetzliche Grundlage, um den touristischen Ausflugsverkehr im Kanton zu fördern, beispielsweise die Schifffahrt auf dem Rhein oder Sammeltransporte zu Ausflugszielen. Aufgrund der Gesetzesänderung hat der Regierungsrat gleichzeitig auch die entsprechende Verordnung angepasst. Insbesondere wurden Bestimmungen zu den Kriterien und den Beitragshöhen des Kantons an den Ausflugsverkehr hinzugefügt. Die rückwirkende Inkraftsetzung erfolgte, damit während des ganzen Kalenderjahrs 2026 die gleichen Rahmenbedingungen gelten.
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