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Kantonale News
Publiziert am 27. Mai 2026, 10:35 Uhr
News

Abstimmungsempfehlung des Regierungsrates: JA zur Teilrevision der Kantonsverfassung

Die Stimmbevölkerung des Kantons Schaffhausen stimmt am 14. Juni 2026 über eine Teilrevision der Kantonsverfassung ab, mit welcher die finanzrechtlichen Befugnisse konkretisiert und zeitgemässer ausgestaltet werden. Der Regierungsrat des Kantons...
Die Stimmbevölkerung des Kantons Schaffhausen stimmt am 14. Juni 2026 über eine Teilrevision der Kantonsverfassung ab, mit welcher die finanzrechtlichen Befugnisse konkretisiert und zeitgemässer ausgestaltet werden. Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen unterstützt die vorgesehenen Anpassungen. Der Kantonsrat hat am 19. Januar 2026 eine Teilrevision der Verfassung des Kantons Schaffhausen (Kantonsverfassung) beschlossen. Die Anpassungen dienen im Bereich der finanzrechtlichen Befugnisse dazu, mehr Rechtssicherheit zu schaffen, Zuständigkeiten klarer zu regeln und die Finanzkompetenzen zeitgemäss auszugestalten. Die Ausgabenkompetenzen des Regierungsrates werden zur Stärkung der Handlungsfähigkeit verdoppelt, womit die Ausgabenhöhe von 100'000 Franken auf 200'000 Franken für einmalige Ausgaben sowie von 20'000 Franken auf 40'000 Franken für jährlich wiederkehrende Ausgaben steigt. Die Ausgabenkompetenzen des Kantonsrates werden von 1 Mio. Franken auf 1.5 Mio. Franken für einmalige Ausgaben beziehungsweise von 100'000 Franken auf 150'000 Franken für jährlich wiederkehrende Ausgaben erhöht. Die Schwellenwerte für die obligatorische Volksabstimmung (obligatorisches Referendum) bleiben hingegen bewusst unverändert, um die Mitwirkungsrechte der Stimmberechtigten nicht einzuschränken. Weiter wird die Mitwirkung der Stimmberechtigten bei politisch bedeutsamen Entscheiden gestärkt. Dies, indem einerseits der Vorrang des Finanzreferendums gegenüber dem Gesetzesreferendum ausdrücklich in der Verfassung verankert wird. Gesetzesbestimmungen, mit denen dem Kantonsrat oder dem Regierungsrat Ausgabenbefugnisse des Volkes von mehr als 3 Mio. Franken einmalig beziehungsweise 0.5 Mio. Franken jährlich wiederkehrend übertragen werden, unterstehen neu zwingend dem obligatorischen Referendum. Anderseits werden Verpflichtungsgeschäfte über Anteile an Firmen oder Organisationen bei einem Verkehrswert von mehr als 10 Mio. Franken künftig dem obligatorischen Referendum unterstehen, sofern der Kantonsanteil infolge des Verpflichtungsgeschäftes unter 51 Prozent sinkt. Der Regierungsrat empfiehlt Ihnen, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, der Teilrevision der Verfassung des Kantons Schaffhausen (Finanzrechtliche Befugnisse) zuzustimmen. Für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen Dr. Cornelia Stamm Hurter, Regierungspräsidentin
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