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Kantonale News
12. Jun 2025, 15:32 Uhr
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Solidaritätsbeitrag soll auch für Opfer von Medikamentenversuchen offenstehen

Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zur am 4. März 2025 an den Kantonsrat überwiesenen Vorlage zur Schaffung des Gesetzes über den Solidaritätsbeitrag an Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (GSO) zu Handen...
Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zur am 4. März 2025 an den Kantonsrat überwiesenen Vorlage zur Schaffung des Gesetzes über den Solidaritätsbeitrag an Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (GSO) zu Handen des Kantonsrates verabschiedet. Der Nachtrag setzt den Auftrag der Motion 2024/2 von Bruno Müller um und ergänzt den beim Kantonsrat liegenden Gesetzesentwurf. Der Kantonsrat hat am 19. Mai 2025 die Motion 2024/2 von Bruno Müller betreffend «Wiedergutmachung für Betroffene von Medikamentenversuchen in den Jahren 1950 bis 1980 in der kantonalen Psychiatrieklinik Breitenau – das Dossier darf noch nicht geschlossen werden» erheblich erklärt. Die Motion fordert den Regierungsrat auf, dem Kantonsrat baldmöglichst eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, um noch lebenden Betroffenen von Medikamentenversuchen während den Jahren 1950 bis 1980 in der früheren Kantonalen Heilanstalt Breitenau (heute: Spitäler Schaffhausen, Psychiatriezentrum Breitenau) eine mit dem Kanton Thurgau vergleichbare Wiedergutmachung zu entrichten. Diesem Auftrag kommt der Regierungsrat mit dem nun dem Kantonsrat überwiesenen Nachtrag zur Vorlage betreffend Schaffung eines Gesetzes über den Solidaritätsbeitrag an Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (GSO), welche am 4. März 2025 dem Kantonsrat überwiesen wurde, nach. Keine mit dem Kanton Thurgau vergleichbare Gesamtsituation Während im Kanton Thurgau in den 1950er- und 1960er-Jahren systematisch und während einem langen Zeitraum Medikamentenversuche in grossem Umfang gemacht wurden und das Ausmass der Medikamentenversuche nachgewiesen sehr gross und umfassend dokumentiert ist, stellt sich die Situation im Kanton Schaffhausen anders dar. Ein entsprechendes Gutachten vom 9. September 2023 kam zum Schluss, dass die Schaffhauser Psychiatrie für die Erforschung neuer Psychopharmaka im nationalen Vergleich keine bedeutende Rolle spielte. In der psychiatrischen Klinik Breitenau seien kaum Forschungsunterlagen und auch keinerlei Korrespondenzen mit Pharmakonzernen überliefert. Ergänzung des Gesetzesentwurfs GSO Mit dem Nachtrag zur Vorlage des Regierungsrates vom 4. März 2025 betreffend das Gesetz über den Solidaritätsbeitrag an Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (GSO) und dem ergänzten Entwurf des Gesetzes über den Solidaritätsbeitrag an Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 und an Betroffene von Medikamentenversuchen in der psychiatrischen Klinik Breitenau im Zeitraum zwischen 1950 und 1980 (GSO) will der Regierungsrat diesen Auftrag mit Blick auf das Alter möglicher Betroffener zeitnah erfüllen und sogleich in die kantonsrätlichen Beratungen zum Gesetz einbringen. Mit dieser Ergänzung soll der persönliche Geltungsbereich des Gesetzes, welcher bisher Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 umfasste, auf Personen, welche als Patientinnen und Patienten der psychiatrischen Klinik Breitenau von im Zeitraum zwischen 1950 und 1980 durchgeführten Versuchen mit von der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel für den Markt nicht zugelassenen pharmazeutischen Prüfsubstanzen betroffen waren, ausgeweitet werden. Auch diese Personen sollen einen Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 25'000 Franken geltend machen können. Die entsprechenden Kosten würde der Kanton für diese Fälle vollumfänglich tragen, wohingegen bei Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen die Kosten der Solidaritätsbeiträge von Kanton und Gemeinden je zur Hälfte getragen werden soll.
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