Funktionen
Benachrichtigungen
Mein Benutzerkonto
Schnellzugriff
Home
Notfallnummern
Weiteres
Impressum
App Download
powered by anthrazit
 
logo
Zurück
Ich bin kein Roboter. Sollten Sie ein Benutzer sein, können Sie dies durch Eingabe des Codes auf dem Bild bestätigen. Danach erhalten Sie den vollständigen Funktionsumfang.
 
schliessen
Kantonale News
Publiziert am 1. Jul 2026, 11:21 Uhr
News

Regionaler Naturpark Schaffhausen: Richtplananpassung zur Vorbereitung der 2. Betriebsphase ab 2028

Der Regierungsrat hat eine Anpassung des kantonalen Richtplans betreffend den Regionalen Naturpark Schaffhausen beschlossen und dem Bund zur Genehmigung eingereicht. Sie ist Teil des Antragsverfahrens für die zweite, zehnjährige Betriebsphase de...
Der Regierungsrat hat eine Anpassung des kantonalen Richtplans betreffend den Regionalen Naturpark Schaffhausen beschlossen und dem Bund zur Genehmigung eingereicht. Sie ist Teil des Antragsverfahrens für die zweite, zehnjährige Betriebsphase des Parks ab Januar 2028. Seit dem 1. Januar 2018 besteht der Regionale Naturpark Schaffhausen auf einer Fläche von derzeit 213 Quadratkilometern. Diese erste, zehnjährige Betriebsphase dauert noch bis Ende 2027. Der Park entwickelte sich zum bedeutsamen Baustein für die Bewahrung und Förderung der spezifischen Kulturlandschaft von Schaffhausen und zu einem relevanten Faktor der regionalen Wirtschaftsförderung. Mit Ablauf der aktuellen Betriebsphase Ende 2027 werden obligatorisch eine Bestätigung des Naturparkperimeters, der Naturpark-Charta sowie des Managementplans erforderlich. Parallel zum Antrag an das Eidgenössische Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK auf Bestätigung des Park-Labels für eine weitere Betriebsphase ist es notwendig, den Park durch Bezeichnung im kantonalen Richtplan räumlich zu sichern. Im Zuge dieser Richtplananpassung in Form einer sogenannten «kleinen Änderung» wird die Zusammensetzung der Mitgliedsgemeinden angepasst und der Parkperimeter entsprechend aktualisiert. Das Verfahren einer «kleinen Änderung» ist ein vereinfachtes Verfahren der Richtplananpassung. Es erlaubt dem Regierungsrat im Falle geringfügiger Richtplanänderungen, diese in eigener Kompetenz vorzunehmen; der Kantonsrat sowie die Schaffhauser Gemeinden sind zu informieren. Während der 60-tägigen Anhörung und öffentlichen Auflage der Richtplananpassung gingen keine Anträge oder Änderungsvorschläge zu den Richtplaninhalten ein. Der Regierungsrat hat deshalb eine Anpassung des kantonalen Richtplans betreffend den Regionalen Naturpark Schaffhausen beschlossen und dem Bund zur Genehmigung eingereicht. Die kommunalen Abstimmungen über den Beitritt zum Park finden bis Ende 2026 statt. Bis die Ergebnisse vorliegen, wird provisorisch der Gesamtkanton als Parkperimeter definiert. Hinzu kommen die vier deutschen Gemeinden, deren Gemeinderäte dem Beitritt bereits zugestimmt haben. Sobald alle Schaffhauser Gemeinden über den Beitritt zum Regionalen Naturpark abgestimmt haben, wird der Parkperimeter erneut, jedoch definitiv festgelegt.
mehr lesen +
link
sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Scha...
Alle Inhalte «Kantonale News»
powered by anthrazit
  • Teilen
    • Teilen
    • QR Code
    • E-Mail
    • Auf Linkedin teilen
    • Auf Twitter verbreiten
    • Auf Facebook empfehlen
    • Link kopieren
    • Abbrechen
...