Funktionen
Benachrichtigungen
Mein Benutzerkonto
Schnellzugriff
Home
Notfallnummern
Weiteres
Impressum
App Download
powered by anthrazit
 
logo
Zurück
Ich bin kein Roboter. Sollten Sie ein Benutzer sein, können Sie dies durch Eingabe des Codes auf dem Bild bestätigen. Danach erhalten Sie den vollständigen Funktionsumfang.
 
schliessen
Kantonale News
Publiziert am 5. Mai 2026, 17:17 Uhr
News

Änderung der Ausweisverordnung

Der Regierungsrat hat eine Änderung der Vollziehungsverordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige vorgenommen. Hintergrund sind Anpassungen internationaler Rechtsgrundlagen: Ab 2031 werden für Reisen bzw. Grenzüber...
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Vollziehungsverordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige vorgenommen. Hintergrund sind Anpassungen internationaler Rechtsgrundlagen: Ab 2031 werden für Reisen bzw. Grenzübertritte in der EU nur noch Identitätskarten mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten anerkannt. Ende 2026 wird daher in der Schweiz – zusätzlich zur heutigen Identitätskarte ohne Datenchip – eine Identitätskarte mit einem solchen Chip eingeführt werden. Ab dann können Schweizerinnen und Schweizer frei zwischen einer Identitätskarte ohne Datenchip und einer solchen mit Datenchip wählen. Im Datenchip werden, wie beim Schweizer Pass, das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Eine Übergangsregelung wird sicherstellen, dass alle Identitätskarten ohne Chip, die vor Einführung der Identitätskarte mit Chip ausgestellt wurden, in der EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig bleiben. Die Identitätskarte mit Chip muss bei der kantonalen Erfassungsstelle – im Kanton Schaffhausen: Migrationsamt und Passbüro – beantragt werden, da für die Erfassung der biometrischen Daten spezielle Maschinen erforderlich sind, welche für die Erstellung von Schweizer Pässen dort bereits vorhanden sind. Die Identitätskarte ohne Chip soll ab Einführung der Identitätskarte mit Chip (voraussichtlich per 2. November 2026) ebenfalls nur noch beim kantonalen Passbüro beantragt werden können. Dies insbesondere, weil künftig von einem sehr geringen Anteil von beantragten Identitätskarten ohne Chip ausgegangen wird. Die Umsetzung dieser Prozessanpassung erfordert eine Änderung der Vollziehungsverordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige. Die Verordnungsänderung tritt am 2. November 2026 in Kraft.
mehr lesen +
link
sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Scha...
Alle Inhalte «Kantonale News»
powered by anthrazit
  • Teilen
    • Teilen
    • QR Code
    • E-Mail
    • Auf Linkedin teilen
    • Auf Twitter verbreiten
    • Auf Facebook empfehlen
    • Link kopieren
    • Abbrechen
...