28. Mai 2025, 10:00 Uhr
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Positive Zwischenbilanz zur kantonalen Energiestrategie
Das Energiekonzept des Kantons Schaffhausen enthält fünf Ziele und 15 Massnahmen für den Zeitraum 2018 bis 2030. Es bildet den roten Faden für die kantonale Energiepolitik und orientiert sich an den übergeordneten Energie- und Klimazielen des Bu...
Das Energiekonzept des Kantons Schaffhausen enthält fünf Ziele und 15 Massnahmen für den Zeitraum 2018 bis 2030. Es bildet den roten Faden für die kantonale Energiepolitik und orientiert sich an den übergeordneten Energie- und Klimazielen des Bundes. Der Kanton Schaffhausen ist zur Halbzeit gut unterwegs. Jedoch bedürfen die kürzlich erfolgten Weichenstellungen auf nationaler Ebene für die zweite Halbzeit einer Anpassung bei den fossilen Brennstoffen für Raumwärme bis 2030 (Absenkung um 52 statt 26 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2016) und bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft (Ziel für 2030 265 statt 117 GWh). Das «Anschlusskonzept zur kantonalen Energiepolitik 2018-2030», kurz «Energiekonzept 2018-2030» genannt, ist die kantonale Energiestrategie. Sie enthält fünf Ziele und 15 Massnahmen. Grundlage bildet die Orientierungsvorlage des Regierungsrates vom 8. Mai 2018. Gemäss Orientierungsvorlage ist 2023 eine Zwischenbilanz zu ziehen. Sie stützt sich auf die Zahlen der kantonalen Energie- und CO2-Statistik ab. Die konsolidierten statistischen Werte für das Erhebungsjahr 2023 lagen erst Ende 2024 vor. Bei der Raumwärme aus erneuerbaren Energien gut unterwegs Bei der Reduktion der fossilen Brennstoffe (Öl und Gas) steht der Kanton Schaffhausen, gemessen an den Zielen, zur Halbzeit gut da. Dieses Ziel kann durch Effizienzmassnahmen an Gebäuden oder durch den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme (Wärmepumpen, Holzheizungen, Fernwärmeanschlüsse) erreicht werden. Dass die erneuerbaren Energien einen wesentlichen Anteil an der Zielerreichung leisten, zeigt der Blick auf die Entwicklung bei der erneuerbaren Wärme. Das Zwischenziel für deren Ausbau wurde zur Halbzeit knapp übertroffen. Auf Zielpfad ist der Kanton ebenfalls beim Stromverbrauch. Anzumerken gilt dabei, dass der Eigenverbrauch aus Solarstromanlagen in der Statistik nicht erfasst werden kann. Er dürfte einen wichtigen Beitrag an die Stabilisierung des Verbrauchs beigetragen haben. Beim Ausbau der einheimischen erneuerbaren Stromerzeugung geht es in die richtige Richtung, das Zwischenziel wurde aber knapp verfehlt. Ein Blick auf den Technologiemix zeigt, dass einzig Solarstromanlagen zum Ausbau beigetragen haben. Nicht auf Zielpfad ist der Kanton bei der Reduktion der fossilen Treibstoffe, also Benzin, Diesel und Erdgas in Fahrzeugen. Das Zwischenziel von minus 17 Prozent wurde mit minus 5 Prozent deutlich verfehlt. 11 von 15 Massnahmen sind vollständig umgesetzt In Bezug auf die 15 Massnahmen des Energiekonzepts kann zur Halbzeit ein positives Fazit gezogen werden. So können 11 Massnahmen als vollständig abgeschlossen beurteilt werden. Dazu gehören energetische Vorgaben an Gebäude, Förderinstrumente und der Aufbau eines unabhängigen Beratungsangebots für private Bauherrschaften. Politisch gescheitert ist die Massnahme zur transparenten Information betreffend energetischem Zustand von Wohngebäuden. Auf die Festlegung von Zonen mit erhöhtem Anteil erneuerbarer Energie wurde aufgrund von rechtlichen Überlegungen verzichtet. Ebenso wurde auf Anreizinstrumente zum Stromsparen im Sinne eines Benchmark-Modells verzichtet. Heute kann diese Massnahme aufgrund der neuen Effizienzvorgaben an Elektrizitätsunternehmen auf nationaler Ebene als überholt bezeichnet werden. Justierung bei den Zielen und Massnahmen In der ersten Hälfte des Energiekonzepts 2018-2030 gab es auf nationaler Ebene wichtige Weichenstellungen in der Energie- und Klimapolitik. Von besonderer Bedeutung sind die Ausbauziele für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (Eidgenössische Abstimmung zum Stromgesetz 2024) und das Netto-Null-Ziel für den Ausstoss von Treibhausgasen bis ins Jahr 2050 (Eidgenössische Abstimmung zum Klima- und Innovationsgesetz 2023). Beide Ergebnisse nehmen auch den Kanton und die Gemeinden in die Pflicht. Der Regierungsrat nimmt deshalb zwei Zielanpassungen für die zweite Hälfte des Energiekonzepts vor: So sollen die fossilen Brennstoffe für Raumwärme bis 2030 nicht um 26, sondern um 52 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2016 abgesenkt werden. Damit schwenkt der Kanton Schaffhausen auf den Netto-Null-Pfad ein. Und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ohne die Wasserkraft soll – unter Berücksichtigung der Potenziale im Kanton – im Jahr 2030 nicht 117 GWh, sondern 265 GWh betragen. Angesichts des realistischen Potenzials von insgesamt über 800 GWh Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien relativiert sich dieses Ausbauziel. Für die zweite Hälfte wird das Konzept um fünf Massnahmen ergänzt. Dabei geht es um die Anpassung der energetischen Anforderungen an Gebäude an den Stand der Technik, die Resilienz des Stromnetzes und die Unterstützung für Gemeinden, die sich auf einen energiepolitisch vorbildlichen Weg begeben möchten. Im Mobilitätsbereich hat der Kanton wenig Hebel in der Hand. Dennoch will er aktiv bleiben und entwickelt als weitere Massnahme die Elektromobilitätsstrategie aus dem Jahr 2020 weiter. Im Vordergrund steht dabei die Ladeinfrastruktur für Mieterinnen und Mieter. Die fünfte Massnahme betrifft das Gebäude- und Wohnungsregister, mit dem Ziel, dieses auf einen aktuellen Stand zu bringen. Der Energiebereich entwickelt sich sehr dynamisch, getrieben von technologischen und politischen Veränderungen. Das zeigen die Erfahrungen während der ersten Hälfte des Energiekonzepts 2018-2030. Die Zwischenbilanz ist deshalb auch ein Anlass für eine Justierung der Ziele und Massnahmen. Der Kanton liefert damit Antworten auf die Erwartungen der Schaffhauser Bevölkerung. Der Bericht «Zwischenstand Energiekonzept 2018-2030» enthält die detaillierte Beurteilung der Ziele und Massnahmen und steht zum Download bereit unter www.energie.sh.ch.