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Kantonale News
Publiziert am 9. Apr 2026, 15:54 Uhr
News

Regierungsrat verabschiedet angepasste Fassung der Vorlage zur Richtplan-Teilrevision

Der Regierungsrat hat die nach der Rückweisung durch die kantonsrätliche Kommission angepasste Vorlage zur Richtplan-Teilrevision «2022» zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Gegenstand der Richtplananpassung «2022» sind inhaltliche Aktualisi...
Der Regierungsrat hat die nach der Rückweisung durch die kantonsrätliche Kommission angepasste Vorlage zur Richtplan-Teilrevision «2022» zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Gegenstand der Richtplananpassung «2022» sind inhaltliche Aktualisierungen in den Kapiteln «Wald», «Naturgefahren», «Abfallbeseitigung» sowie «Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung». Die ständige Kommission Bau, Verkehr und Energie des Kantonsrats wies die ursprüngliche Vorlage zur Richtplananpassung «2022» vom 9. Dezember 2025 an den Regierungsrat zurück. Gewünscht waren wenige inhaltliche und redaktionelle Anpassungen und Korrekturen, die alle berücksichtigt werden konnten. Im Richtplan definiert der Kanton seine raumbezogenen Planungsabsichten und stimmt sie mit den Vorhaben des Bundes, der Nachbarkantone/-regionen und der Gemeinden ab. Auslöser der Richtplananpassung «2022» sind neben neuen gesetzlichen Grundlagen auch veränderte planerische Ziele. Es geht um Anpassungen in den fünf Kapiteln "Wald", "Naturgefahren", Abfallbeseitigung/Deponien", "Radioaktive Abfälle" sowie "Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung". Der Regierungsrat legt die angepasste Richtplanrevision nun dem Kantonsrat zur Genehmigung vor. Danach wird, als letzter Schritt des Verfahrens, die Richtplanvorlage dem Bund zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.
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