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Kantonale News
Publiziert am 21. Mai 2026, 15:31 Uhr
News

Korrektur des Abstimmungsmagazins zur Teilrevision der Kantonsverfassung

Die gedruckte Version des Abstimmungsmagazins zur kantonalen Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 betreffend die Teilrevision der Verfassung des Kantons Schaffhausen (Finanzrechtliche Befugnisse) enthält eine falsche Zahl zu den bisherigen Ausgaben...
Die gedruckte Version des Abstimmungsmagazins zur kantonalen Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 betreffend die Teilrevision der Verfassung des Kantons Schaffhausen (Finanzrechtliche Befugnisse) enthält eine falsche Zahl zu den bisherigen Ausgabenbefugnissen des Volkes. Da der Versand der Abstimmungsunterlagen bereits erfolgt ist, wurde die Zahl bzw. der entsprechende Satz in der elektronischen Version des Abstimmungsmagazins korrigiert. Der Satz auf Seite 5, linke Spalte oben, lautet korrekt wie folgt: "Art. 32 Abs. 1 lit. e KV hält unverändert fest, dass Beschlüsse, mit denen dem Kantonsrat Ausgabenbefugnisse des Volkes von mehr als 3'000'000 Franken einmalig beziehungsweise 500'000 Franken jährlich wiederkehrend übertragen werden, dem obligatorischen Referendum unterstehen." Auf Seite 5, linke Spalte unten, ist sodann die Information korrekt aufgeführt. Zusätzlich wurde auf Seite 4, linke und rechte Spalte, die Artikelbezeichnung korrigiert (lit d statt lit dbis). Die Geschäftsleitung des Kantonsrates bedauert diese Fehler. Die korrigierte elektronische Version des Abstimmungsmagazins ist auf der Webseite des Kantons aufgeschaltet.
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sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Scha...
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