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Kantonale News
25. Mär. 2025, 15:49 Uhr
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Gesetzliche Grundlage für Case Management Berufsbildung tritt am 1. April 2025 in Kraft

Der Regierungsrat hat die gesetzliche Grundlage für das Case Management Berufsbildung auf den 1. April 2025 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist gegen die entsprechende Änderung des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz ist unbenutzt ab...
Der Regierungsrat hat die gesetzliche Grundlage für das Case Management Berufsbildung auf den 1. April 2025 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist gegen die entsprechende Änderung des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz ist unbenutzt abgelaufen. Das Case Management Berufsbildung hat in den letzten Jahren eine wichtige Rolle im beruflichen Übergangssystem übernommen. Es richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 13 und 25 Jahren, deren Einstieg in das Berufsleben aufgrund von herausfordernden, mehrfach belasteten Lebenssituationen stark gefährdet ist. Es unterstützt diese, einen nachobligatorischen Bildungsabschluss (Sekundarstufe II) zu erlangen sowie diskontinuierliche Bildungsverläufe zu reduzieren. Damit leistet das Case Management Berufsbildung einen nachweislich sinnvollen Beitrag mit übergeordnetem volkswirtschaftlichem und sozialem Nutzen zur Integration der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Arbeitswelt. Im Hinblick auf die Überführung des Case Management Berufsbildung in den Regelbetrieb wird dieses Angebot auf Gesetzesstufe verankert. Neu wurde zudem eine gesetzliche Grundlage geschaffen zur Finanzierung von Abklärungs- und Unterstützungsmassnahmen von externen Dienstleistungsanbietern, damit das Case Management Berufsbildung in Zukunft in den beschriebenen Situationen zeitnah Abklärungen tätigen sowie schnell und niederschwellig Erstmassnahmen initiieren kann. Die Übernahme der Kosten der Massnahmen erfolgt subsidiär zu den Leistungen der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe. Das Case Management Berufsbildung kann von Personen mit Wohnsitz im Kanton oder Lehrvertrag mit einem im Kanton Schaffhausen ansässigen Unternehmen unentgeltlich genutzt werden. Für die konkrete Umsetzung hat der Regierungsrat zudem die Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz revidiert. Dabei wurden auch die von der vorberatenden Spezialkommission des Kantonsrates gewünschten Anpassungen vorgenommen.
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