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Kantonale News
30. Apr. 2025, 16:56 Uhr
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Abstimmungsempfehlung des Regierungsrates zum Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz)

Der Regierungsrat stimmt dem Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz), über welches am 18. Mai 2025 an der Urne abgestimmt wird, zu. Mit der Schaffung einer Ombudsstelle erhält der Kanton eine neutrale und von der Verwaltung unabhängige Stelle, die bei Konflikten zwischen der Bevölkerung und den Verwaltungsbehörden des Kantons und den Gemeinden vermitteln kann.
JA zur Schaffung einer neutralen und unabhängigen Beschwerdestelle in Form einer Ombudsstelle Der Regierungsrat stimmt dem Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz), über welches am 18. Mai 2025 an der Urne abgestimmt wird, zu. Mit der Schaffu...
JA zur Schaffung einer neutralen und unabhängigen Beschwerdestelle in Form einer Ombudsstelle Der Regierungsrat stimmt dem Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz), über welches am 18. Mai 2025 an der Urne abgestimmt wird, zu. Mit der Schaffung einer Ombudsstelle erhält der Kanton eine neutrale und von der Verwaltung unabhängige Stelle, die bei Konflikten zwischen der Bevölkerung und den Verwaltungsbehörden des Kantons und den Gemeinden vermitteln kann. Mit dem vorliegenden Gesetz wird eine neutrale und unabhängige Anlauf- und Beschwerdestelle in Form einer Ombudsstelle geschaffen. Sie steht allen Personen offen, die Missstände in der kantonalen oder kommunalen Verwaltung orten. Damit setzt der Regierungsrat eine Motion des Kantonsrats um, die auf eine Empfehlung der Parlamentarischen Untersuchungskommission Schulzahnklinik aus dem Jahr 2020 zurückgeht. Die niederschwellige, verwaltungsunabhängige Ombudsstelle ermöglicht Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Verwaltungsmitarbeitenden, Anliegen oder Beschwerden ausserhalb der Hierarchien vorzubringen – diskret und ohne Hürden. Meldungen können telefonisch, elektronisch, schriftlich oder persönlich erfolgen. Die Ombudsstelle dient auch als Meldestelle für Whistleblower, wobei Hinweise von Verwaltungsangestellten oder externen Personen auch anonym erfolgen können. Die Dienstleistungen der Ombudsstelle sind unentgeltlich. Zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit wird die Ombudsstelle vom Kantonsrat gewählt und ist diesem rechenschaftspflichtig. Die Ombudsstelle stärkt somit die Oberaufsicht über die Verwaltung. Für eine verlässliche Erreichbarkeit soll ein 50%-Pensum für die Ombudsperson (inkl. Stellvertretung) und ein 40%-Pensum für Administration/Sachbearbeitung zur Verfügung stehen. Die personelle Ausstattung orientiert sich an durchschnittlichen Fallzahlen und Aufwänden vergleichbarer kantonaler Ombudsstellen. Andere Kantone und Städte haben mit Ombudsstellen sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie werden regelmässig genutzt und ihre Tätigkeit wird geschätzt. Ihre Schlichtungsvorschläge haben eine hohe Erfolgsquote. Sie tragen zur Versachlichung, Verkürzung und Entschärfung von Konfliktsituationen bei, decken allfälliges behördliches Fehlverhalten auf und entlasten Verwaltung und Justiz. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb den Stimmberechtigten dem Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz) zuzustimmen. Für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen Martin Kessler, Regierungspräsident
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