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Kantonale News
25. Mai. 2023, 15:12 Uhr
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Neue Massnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe

Nachdem sich Ende April eine leichte Beruhigung der Situation um die Vogelgrippe abgezeichnet hatte, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe aufgehoben. Mittlerweile zeigt sich, dass das Virus immer noch unter den Wildvögeln kursiert und insbesondere in Möwen-Kolonien zu zahlreichen Todesfällen führt. Aus diesem Grund gelten ab kommendem Samstag, 27. Mai 2023 wieder Massnahmen, welche auch die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Kanton Schaffhausen betreffen: Verdächtige Krankheitsanzeichen und vermehrte Todesfälle müssen einer Tierärztin oder einem Tierarzt gemeldet werden.
Nachdem sich Ende April eine leichte Beruhigung der Situation um die Vogelgrippe abgezeichnet hatte, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe aufgehoben. Mittlerweile zeigt...
Nachdem sich Ende April eine leichte Beruhigung der Situation um die Vogelgrippe abgezeichnet hatte, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe aufgehoben. Mittlerweile zeigt sich, dass das Virus immer noch unter den Wildvögeln kursiert und insbesondere in Möwen-Kolonien zu zahlreichen Todesfällen führt. Aus diesem Grund gelten ab kommendem Samstag, 27. Mai 2023 wieder Massnahmen, welche auch die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Kanton Schaffhausen betreffen: Verdächtige Krankheitsanzeichen und vermehrte Todesfälle müssen einer Tierärztin oder einem Tierarzt gemeldet werden.   In den letzten Jahren ist die Vogelgrippe jeweils nach Abschluss des Wildvogel-Zugs im Frühling in der Schweiz weitgehend erloschen. Auch in diesem Jahr gingen die Fälle von an Vogelgrippe verendeten Wildvögeln im April deutlich zurück, so dass das BLV die einschränkenden Massnahmen für die Geflügelhaltung per Ende April 2023 aufhob. Die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter konnten ihre Tiere, welche sie seit November gegen Wildvogel-Kontakte abschirmen mussten, wieder in den freien Auslauf lassen.   Mittlerweile zeigt sich, dass das Virus in den Wildvögeln, insbesondere den Wasservögeln nach wie vor präsent ist. In verschiedenen Brutgebieten von Möwen wurden viele verendete Vögel gefunden. Somit besteht nach wie vor eine gewisse Gefahr einer Ansteckung von Hausgeflügel. Das BLV verordnet deshalb ab Samstag, 27. Mai 2023 für die ganze Schweiz wieder Massnahmen, um einen Seuchenausbruch in einer Geflügelhaltung möglichst rasch zu erkennen. Aufgrund des veränderten Verhaltens der Wildvögel im Sommer kann aber (zumindest vorläufig) auf eine Aufstallungspflicht oder eine Pflicht zur Netz-Abdeckung der Ausläufe verzichtet werden.   Für die ganze Schweiz gilt ein Beobachtungsgebiet. Somit sind auch die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in Schaffhausen, inklusive Büsingen, betroffen. Sie müssen umgehend eine Meldung an eine Tierärztin oder einen Tierarzt machen, wenn sie ausgeprägte respiratorische Symptome (Atemwegserkrankungen), ein Rückgang der Legeleistung, eine Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme oder vermehrte Todesfälle bei ihren Tieren beobachten. Tierhalterinnen und Tierhalter mit mehr als 100 Stück Geflügel müssen zudem Aufzeichnungen zu Todesfällen und Krankheitsanzeichen machen.   Weitere einschränkende Massnahmen werden durch die Kantone lokal um entsprechende Seuchenherde verfügt (Kontrollgebiete). Zurzeit ist der Kanton Schaffhausen davon nicht betroffen.   Das Veterinäramt fordert alle Tierhalterinnen und Tierhalter zur Wachsamkeit und zur korrekten Umsetzung der Massnahmen auf. Zudem ist zu erwarten, dass das Hausgeflügel auch im nächsten Winter vor einer Ansteckung mit dem Vogelgrippe-Virus geschützt werden muss. Eine wichtige Massnahme ist es, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern, etwa durch einen überdachten und umzäunten Auslauf. Geflügelhaltende werden aufgefordert, ihre Gehege frühzeitig entsprechend auszurüsten.
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