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Kantonale News
27. Apr. 2023, 14:29 Uhr
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Massnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe werden aufgehoben

Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV mitteilt, werden sämtliche Massnahmen aufgehoben, welche zur Eindämmung der Vogelgrippe in der Schweiz verordnet wurden. In den letzten Wochen wurden in der Schweiz keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr festgestellt. Somit können auch die Geflügelhaltenden im Kanton Schaffhausen ab nächster Woche auf die speziellen Schutzmassnahmen verzichten. Krankheitsfälle sind aber weiterhin möglich. Wachsamkeit ist deshalb immer geboten.
Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV mitteilt, werden sämtliche Massnahmen aufgehoben, welche zur Eindämmung der Vogelgrippe in der Schweiz verordnet wurden. In den letzten Wochen wurden in der Schweiz keine Krankh...
Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV mitteilt, werden sämtliche Massnahmen aufgehoben, welche zur Eindämmung der Vogelgrippe in der Schweiz verordnet wurden. In den letzten Wochen wurden in der Schweiz keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr festgestellt. Somit können auch die Geflügelhaltenden im Kanton Schaffhausen ab nächster Woche auf die speziellen Schutzmassnahmen verzichten. Krankheitsfälle sind aber weiterhin möglich. Wachsamkeit ist deshalb immer geboten.   Die Vogelgrippe grassierte in diesem Winter in Europa besonders schlimm. Auch im Kanton Schaffhausen wurden tote Wildvögel gefunden, bei denen das Vogelgrippevirus nachgewiesen wurde. Im Kanton Zürich wurde die Seuche gar in drei kleineren Tierhaltungen festgestellt, was die Tötung von Tieren und aufwändige Sanierungsmassnahmen erforderte.   Aufgrund der dynamischen Seuchensituation hat das BLV schon im November 2022 die ganze Schweiz zum Kontrollgebiet erklärt und einschneidende Schutzmassnahmen verordnet. Diese Massnahmen wurden mehrfach verlängert und enden nun per 30. April 2023. Eine Ausbreitung der Seuche und ein Übergreifen auf das Wirtschaftsgeflügel konnte mit den Massnahmen wirksam verhindert werden.   Für die Geflügelhaltenden, vor allem für kleine Hobby-Haltungen, bedeuteten die Vorschriften einen zusätzlichen Aufwand. Sie mussten Hygiene-Schleusen einrichten, die Futter- und Tränkestellen vor Wildvögeln schützen und allfällige Ausläufe der Tiere mit Netzen gegen den Zuflug von Wildvögeln abschirmen. Das Wassergeflügel musste getrennt vom übrigen Geflügel gehalten werden. Auf diese Massnahmen kann nun ab nächstem Montag wieder verzichtet werden. Trotzdem ist weiterhin Wachsamkeit geboten, denn Vogelgrippe-Fälle sind auch in den Sommermonaten möglich. Alle Tierhaltenden sind verpflichtet, vermehrte Krankheits- oder Todesfälle ihrem Bestandestierarzt oder dem Veterinäramt zu melden.   Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre muss damit gerechnet werden, dass auch im nächsten Winter wieder Schutzmassnahmen nötig werden. Allen Geflügelhaltenden wird deshalb dringend geraten, ihre Tierhaltung so einzurichten, dass die Massnahmen möglichst einfach und wirkungsvoll umgesetzt werden können. Jährlich Provisorien zu errichten erweist sich über die Jahre vielfach als aufwändiger und weniger wirkungsvoll als die Errichtung dauerhafter Abschirmungsmassnahmen gegen Wildvögel.   Der Kantonstierarzt bedankt sich bei allen Geflügelhaltenden im Kanton Schaffhausen, welche die vorgeschriebenen Massnahmen korrekt umgesetzt und somit zur Eindämmung der Seuche beigetragen haben.   Weitere Informationen zur Vogelgrippe sind auf der Website des BLV verfügbar.
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