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Kantonale News
25. Mai. 2023, 11:37 Uhr
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Ja zum Klima- und Innovationsgesetz (Klimaschutzgesetz)

Das Schweizer Parlament hat sich bereits 2017 dazu bekannt, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Das bedingt eine Absenkung der Treibhausgasemissionen bis spätestens 2050 auf netto null. Dieses Ziel soll im Klimaschutzgesetz verankert werden. Die Abstimmung dazu findet am 18. Juni 2023 statt. Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmberechtigten, dem Klimaschutzgesetz zuzustimmen. Das neue Gesetz ergänzt die kantonale Energie- und Klimastrategie optimal. Das Klimaschutzgesetz trägt zu einer sicheren Energieversorgung bei, reduziert die Abhängigkeit der Schweiz von Energieimporten und stärkt den Klimaschutz. Geldabfluss ins Ausland reduzieren, Unabhängigkeit stärken
Abstimmungsempfehlung des Regierungsrates zum Klima- und Innovationsgesetz (Klimaschutzgesetz)   Das Schweizer Parlament hat sich bereits 2017 dazu bekannt, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Das bedingt eine A...
Abstimmungsempfehlung des Regierungsrates zum Klima- und Innovationsgesetz (Klimaschutzgesetz)   Das Schweizer Parlament hat sich bereits 2017 dazu bekannt, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Das bedingt eine Absenkung der Treibhausgasemissionen bis spätestens 2050 auf netto null. Dieses Ziel soll im Klimaschutzgesetz verankert werden. Die Abstimmung dazu findet am 18. Juni 2023 statt. Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmberechtigten, dem Klimaschutzgesetz zuzustimmen. Das neue Gesetz ergänzt die kantonale Energie- und Klimastrategie optimal. Das Klimaschutzgesetz trägt zu einer sicheren Energieversorgung bei, reduziert die Abhängigkeit der Schweiz von Energieimporten und stärkt den Klimaschutz.   Das Klimaschutzgesetz ist der indirekte Gegenentwurf zur Gletscherinitiative, die bei einem positiven Entscheid am 18. Juni 2023 zurückgezogen wird. Das Gesetz ist als Rahmengesetz ausgestaltet und beinhaltet in erster Linie die gesetzliche Verankerung des Netto-Null-Ziels bis 2050. Zusätzliche Massnahmen werden mit dem neuen CO2-Gesetz folgen, das zeitgleich mit dem Klimaschutzgesetz Anfang 2025 in Kraft treten soll.   Gemeinsam gegen den Klimawandel Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Auswirkungen des Klimawandels auch im Kanton Schaffhausen zu spüren sind. Trockenheit, Hitzebelastungen in Wohngebieten oder Überschwemmungen sind nur einige Beispiele, die uns in Zukunft zunehmend beschäftigen werden. Mit dem Klimaschutzgesetz werden Bund und Kantone verpflichtet, Massnahmen zum Schutz von Natur und Mensch gegen die Folgen des Klimawandels zu ergreifen. Eine Anpassung an den Klimawandel alleine ist jedoch nicht ausreichend. Wichtig ist neben der Symptom- auch die Ursachenbekämpfung. Das heisst, der menschengemachte Ausstoss von CO2 und weiteren klimaschädlichen Gasen muss dringend reduziert und bis 2050 auf netto null gesenkt werden. Genau dieses Ziel wird mit dem Klimaschutzgesetz verankert. Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens 2017 haben sich neben der Schweiz die Mehrheit der Staaten dem gleichen Ziel verpflichtet.   Bundesmittel für erneuerbare Energien, Energieeffizienzmassnahmen und Innovation Die für die Erreichung dieses Ziels nötigen Massnahmen werden durch das Klimaschutzgesetz unterstützt. Der Kanton Schaffhausen erhält während 10 Jahren zusätzlich jährlich 2 Millionen Franken für das Energieförderprogramm. Diese Bundesgelder stehen insbesondere für den Ersatz von reinen Elektro-, Öl- und Gasheizungen und für Energieeffizienzmassnahmen zur Verfügung. Ebenfalls mit dem Klimaschutzgesetz stehen dem Kanton Schaffhausen anteilmässig während sechs Jahren Fördermittel von rund 2 Millionen Franken pro Jahr zur Förderung klimafreundlicher Innovationen in Unternehmen zur Verfügung.   Geldabfluss ins Ausland reduzieren, Unabhängigkeit stärken Aus dem Kanton Schaffhausen fliessen jährlich rund 150 Millionen Franken für den Import von fossilen Energieträgern ins Ausland, oftmals in politisch instabile Regionen. Durch den zunehmenden Einsatz erneuerbarer Technologien verbleibt ein Grossteil der Wertschöpfung in der Region oder zumindest im Inland, der Geldabfluss ins Ausland wird vermindert. Mit der Nutzung eigener Energieressourcen verringert die Schweiz ihre hohe Auslandabhängigkeit und ist gegenüber Preisschwankungen auf dem Weltmarkt besser geschützt. Die Umstellung auf erneuerbare Energien und die damit verbundenen Fördermittel verschaffen unseren Unternehmen einen Marktvorteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz. Das Schaffhauser Gewerbe profitiert langfristig von den Aufträgen und kann Arbeitsplätze sichern oder neue schaffen.   Aus diesen Gründen empfiehlt der Regierungsrat im Einklang mit allen anderen Kantonsregierungen, am 18. Juni 2023 ein JA zum Klimaschutzgesetz in die Urne zu legen.
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