navigation
logo
 
schliessen
Kantonale News
3. Mai. 2022, 15:41 Uhr
News

Ja, aber zu Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft

Der Regierungsrat begrüsst - in Übereinstimmung mit der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren - im Grundsatz den vom Bundesrat vorgeschlagenen Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische...
Der Regierungsrat begrüsst - in Übereinstimmung mit der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren - im Grundsatz den vom Bundesrat vorgeschlagenen Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Der Bundesrat plant die Schaffung eines Rettungsschirms für systemkritische Stromunternehmen. Dieser Rettungsschirm dient dazu, die Liquidität der im Handel tätigen Stromunternehmen im Fall extremer Preissteigerungen oder grossflächiger Ausfälle von Gegenparteien sicherzustellen. Der Bundesrat sieht dafür 10 Milliarden Franken für Darlehen vor. Damit will er die Stromversorgungssicherheit der Schweiz gewährleisten.   Wegen der starken Preisausschläge auf den europäischen Energiemärkten, die sich mit dem Krieg in der Ukraine verschärft haben, brauchen die Stromunternehmen mehr Mittel, um die mit dem Stromhandel verbundenen Sicherheitsleistungen zu decken. Damit steigt das Risiko von Liquiditätsengpässen und Kettenreaktionen, welche auch die Schweizer Stromversorgungssicherheit beeinträchtigen können. Der Rettungsschirm ist so ausgestaltet, dass nach wie vor in erster Linie die Unternehmen selbst gefordert sind. Die Finanzhilfe des Bundes erfolgt nur subsidiär. Bei ausserordentlichen Marktentwicklungen, die bei systemkritischen Stromunternehmen zu Liquiditätsengpässen führen, kann der Bund besicherte Darlehen gewähren. Die Bedingungen für eine Unterstützung des Bundes sind sehr streng. Dazu gehören u.a. Transparenzvorschriften sowie eine marktgerechte Verzinsung der Darlehen plus Risikozuschlag von 20 Prozent. Systemkritische Stromunternehmen sind dem Rettungsschirm per Gesetz unterstellt.   Die Regierung erachtet es als positiv, dass der Bund für systemkritische Energieversorger der Elektrizitätswirtschaft Massnahmen zur Sicherung der Liquidität vorsieht. Der Bundesrat wird aber aufgefordert, den vorgeschlagenen Weg noch einmal kritisch zu überprüfen. Der Regierungsrat fordert insbesondere, dass die umfassende Offenlegungs- und Informationspflicht nur erfüllt werden muss, wenn die Darlehen auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Zudem muss die Höhe des Risikozuschlags überarbeitet werden. Der vorgeschlagene Risikozuschlag ist enorm hoch. Da allfällige Darlehenssummen in Milliardenhöhe gewährt werden, wäre ein jährlicher Risikozuschlag neben dem marktüblichen Zins auch für Unternehmen wie AXPO, BKW oder Alpiq praktisch nicht zu stemmen. Die Bedingungen bei einer Darlehensvergabe müssen anderweitig genügend unattraktiv ausgestaltet sein, dass die Darlehen nur im äussersten Notfall beansprucht werden.
mehr lesen…
 https://sh.ch/CMS/Webseite/Kan...
Alle Inhalte «Kantonale News»
powered by anthrazit
  • Teilen
    • QR Code
    • E-Mail
    • Auf Linkedin teilen
    • Auf Twitter verbreiten
    • Auf Facebook empfehlen
    • Link kopieren
    • Abbrechen
...