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Kantonale News
16. Dez. 2022, 14:05 Uhr
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Fortführung der palliativen Spezialversorgung

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage betreffend definitive Einführung der palliativen Spezialversorgung im Kanton Schaffhausen. Beantragt wird ein jährlich wiederkehrender Kredit in Höhe von maximal 960'000 Franken. Palliative Care hat zum Ziel, die Lebensqualität von unheilbar kranken Patienten und Patientinnen zu verbessern. Zentrale Massnahmen sind die Hospiz-Station am Kompetenzzentrum für Lebensqualität Schönbühl in Schaffhausen, der Mobile Palliative Care Dienst der Krebsliga Schaffhausen, der Palliativ-Konsiliardienst der Spitäler Schaffhausen sowie die Koordinationsstelle des Vereins palliative-schaffhausen.ch.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage betreffend definitive Einführung der palliativen Spezialversorgung im Kanton Schaffhausen. Beantragt wird ein jährlich wiederkehrender Kredit in Höhe von maximal 960'000 Franken. Palliat...
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage betreffend definitive Einführung der palliativen Spezialversorgung im Kanton Schaffhausen. Beantragt wird ein jährlich wiederkehrender Kredit in Höhe von maximal 960'000 Franken. Palliative Care hat zum Ziel, die Lebensqualität von unheilbar kranken Patienten und Patientinnen zu verbessern. Zentrale Massnahmen sind die Hospiz-Station am Kompetenzzentrum für Lebensqualität Schönbühl in Schaffhausen, der Mobile Palliative Care Dienst der Krebsliga Schaffhausen, der Palliativ-Konsiliardienst der Spitäler Schaffhausen sowie die Koordinationsstelle des Vereins palliative-schaffhausen.ch.   Der Bund und die Kantone haben in den letzten Jahren gemeinsam eine "Nationale Strategie Palliative Care" entwickelt mit dem Ziel, für Menschen mit unheilbaren Krankheiten und Beeinträchtigungen in der letzten Lebensphase eine gute Versorgung sicherzustellen. Im Kanton Schaffhausen wurde der Anspruch der Patientinnen und Patienten auf eine adäquate Palliative Care Versorgung im Gesundheitsgesetz verankert. Die Rahmenbedingungen und erforderlichen Massnahmen sind im kantonalen Palliative Care Konzept festgehalten. Seit Oktober 2019 wird das Konzept – im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase – umgesetzt.   Die Hospizstation startete mit zwei Betten und wurde aufgrund des Bedarfs im Kanton zum 1. Januar 2021 auf drei Betten erhöht. Die Akzeptanz in der Bevölkerung und bei den Grundversorgern ist hoch. Die Weiterführung der Hospizbetten wird sowohl aus Patientensicht als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht als sinnvoll erachtet.   Der Mobile Palliative Care Dienst wurde gut angenommen. Er wurde häufig telefonisch kontaktiert (total ca. 320 Stunden pro Jahr) und war im Bedarfsfall auch vor Ort (ca. 70 Stunden pro Jahr). Insbesondere konnte die Schnittstelle zwischen Spitälern und der ambulanten Versorgung verbessert werden, wodurch Spitaleintritte vermieden und Spitalaustritte beschleunigt werden konnten. Menschen in der letzten Lebensphase konnten mit Unterstützung des Mobilen Palliative Care Dienstes öfters zu Hause sterben. Der Kontakt mit den Heimen und den ambulanten Versorgern soll weiterhin intensiviert werden.   Der Palliativ-Konsiliardienst ist die Alternative zu einer Palliative Care Akutstation im Spital. Er sorgt dafür, dass Palliativ-Patienten auf allen Stationen und Ambulatorien der Spitäler Schaffhausen bei Bedarf eine adäquate palliative Versorgung erhalten. Ausserdem stellt der Palliativ-Konsiliardienst ein ausreichendes ärztliches Knowhow im Gesamtversorgungsnetzwerk des Kantons Schaffhausen sicher.   Die Koordinationsstelle sorgt für eine verbesserte Koordination, Kommunikation und Qualitätssicherung im Gesamtnetzwerk der Versorgung. Sie hat während der Covid-19-Pandemie die «Pall-Box» zur Sicherstellung der Rund-um-die-Uhr Notfallversorgung mit Medikamenten installiert. Die Koordinationsstelle trägt somit wesentlich zur Qualitätssteigerung bei.   Mit Beschluss des Kantonsrates vom 12. September 2022 wurde die Pilotphase bis Ende 2023 verlängert um eine Volksabstimmung über die Kosten für die definitive Einführung und ein entsprechendes Submissionsverfahren durchzuführen.   Für die definitive Einführung der palliativen Spezialversorgung wird mit jährlichen Kosten von maximal 960'000 Franken gerechnet. Aufgrund von Leistungsausweitungen und der zu berücksichtigenden Teuerung ergeben sich Mehrkosten gegenüber der Pilotphase. Bei der palliativen Spezialversorgung ist die Verfügbarkeit von hochausgebildeten Expertinnen und Experten und teuren Infrastrukturen während 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche essentiell. Elemente der Kreditvorlage sind die Weiterführung der Hospizstation, des Mobilen Palliative Care Dienstes sowie der Koordinationsstelle. Der Palliativ-Konsiliardienst der Spitäler Schaffhausen wird separat über den Jahreskontrakt der Spitäler Schaffhausen geregelt und finanziert. Ziel ist die definitive Einführung der palliativen Spezialversorgung auf Anfang 2024.
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