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Kantonale News
20. Dez. 2022, 16:07 Uhr
News

Absetzung der Volksabstimmung über Teilrevision der Kantonsverfassung (Transparenzbestimmung)

Der Regierungsrat hat die auf den 12. März 2023 angesetzte kantonale Volksabstimmung über die Teilrevision der Kantonsverfassung (Transparenzbestimmung) abgesetzt. Hintergrund ist die von der Sozialdemokratischen Partei des Kantons Schaffhausen,...
Der Regierungsrat hat die auf den 12. März 2023 angesetzte kantonale Volksabstimmung über die Teilrevision der Kantonsverfassung (Transparenzbestimmung) abgesetzt. Hintergrund ist die von der Sozialdemokratischen Partei des Kantons Schaffhausen, der Grünen Partei Schaffhausen, des Vereins "Komitee für Transparenz" sowie von Claudio Kuster am 5. Dezember 2022 beim Bundesgericht erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Die Beschwerde richtet sich gegen die Beschlüsse des Kantonsrates vom 7. November 2022 zur Vorlage "Mehr Transparenz - aber mit Augenmass" und zur Volksinitiative "zur Umsetzung der vom Volk angenommenen Transparenzinitiative (Umsetzungsinitiative)". Die Beschwerdeführer verlangen, dass den Stimmberechtigten diese beiden Vorlagen gleichzeitig – gemäss der Gegenvorschlagsregelung – zur Abstimmung zu unterbreiten seien. Zudem sei der Regierungsrat im Sinne einer vorsorglichen Massnahme anzuweisen, die Vorlage "Mehr Transparenz - aber mit Augenmass" vorerst nicht der Volksabstimmung zu unterbreiten.   Im Kanton Schaffhausen herrscht in Sachen Regelungen zur Transparenz mit der von den Stimmberechtigten am 9. Februar 2020 angenommenen Transparenzinitiative, der vom Kantonsrat am 7. November 2022 beschlossenen Vorlage "Mehr Transparenz - aber mit Augenmass", die eine Teilrevision der Kantonsverfassung (Transparenzbestimmung) vorsieht, und der Volksinitiative "zur Umsetzung der vom Volk angenommenen Transparenzinitiative (Umsetzungsinitiative)" eine komplizierte und für die Stimmberechtigten kaum mehr überblickbare Situation. Die parallel verlaufenden Verfassungsgebungsprojekte beeinflussen sich gegenseitig bzw. schliessen sich gegenseitig aus, was die Situation weiter erschwert. Um diese Situation nicht noch weiter zu verkomplizieren und angesichts des hängigen Verfahrens vor Bundesgericht ist es aus Sicht des Regierungsrates sinnvoll, die auf den 12. März 2023 angesetzte Volksabstimmung über die Teilrevision der Kantonsverfassung (Transparenzbestimmung) abzusetzen und den materiellen Entscheid des Bundesgerichtes im Beschwerdeverfahren abzuwarten.
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