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Kantonale News
1. Jul 2025, 16:05 Uhr
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Absetzung der kantonalen Volksabstimmung vom 28. September 2025

Gegen den Kantonsratsbeschluss vom 19. Mai 2025 betreffend Gültigkeit der Volksinitiative "für flüssigen Verkehr auf kantonalen Hauptstrassen (Verkehrsflussinitiative)" und die diesbezügliche Abstimmungsanordnung des Regierungsrates vom 3. Juni ...
Gegen den Kantonsratsbeschluss vom 19. Mai 2025 betreffend Gültigkeit der Volksinitiative "für flüssigen Verkehr auf kantonalen Hauptstrassen (Verkehrsflussinitiative)" und die diesbezügliche Abstimmungsanordnung des Regierungsrates vom 3. Juni 2025 wurde von zwei Schaffhauser Stimmberechtigten Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Die Beschwerdeführer beantragen, es sei festzustellen, dass die "Verkehrsflussinitiative" integral, eventuell teilweise, ungültig ist, und es sei der Kantonsratsbeschluss betreffend Gültigkeit der "Verkehrsflussinitiative" aufzuheben. Sodann sei der Regierungsrat im Sinne einer vorsorglichen Massnahme möglichst rasch anzuweisen, die für den 28. September 2025 angesetzte Volksabstimmung über die "Verkehrsflussinitiative" und den Gegenvorschlag einstweilen bzw. bis zum Entscheid in der vorliegenden Sache nicht der Volksabstimmung zu unterbreiten. Der Regierungsrat hat aufgrund der Unsicherheit über den Ausgang dieses Beschwerdeverfahrens bzw. insbesondere über die Beschlussfassung zum Gesuch um vorsorgliche Massnahmen, und um keine allenfalls unnötigen Kosten und Arbeiten (Fertigstellung, Druck und Versand Abstimmungsmagazin; Erstellung Erklärvideo usw.) auszulösen, entschieden, die kantonale Volksabstimmung vom 28. September 2025 über die Volksinitiative "für flüssigen Verkehr auf kantonalen Hauptstrassen (Verkehrsflussinitiative)" sowie die Änderung des Strassengesetzes (Gegenvorschlag zur Verkehrsflussinitiative) abzusetzen.
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