Kantonsrat
In der Demokratie ist das Volk die höchste rechtsetzende Gewalt im Staat. Es überträgt jedoch einen Teil seiner Befugnisse der von ihm gewählten Volksvertretung.
Im Kanton Schaffhausen ist diese gesetzgebende – und damit oberste – Behörde (Legislative) der Kantonsrat.
Er besteht aus 60 Mitgliedern und wird alle vier Jahr vom Volk gewählt. Die aktuelle Legislaturperiode dauert vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2016.
Für die Wahl des Kantonsparlamentes wird der Kanton Schaffhausen in sechs Wahlkreise eingeteilt:- Schaffhausen (28 Sitze)
- Neuhausen (8)
- Klettgau (12)
- Reiat (7)
- Stein am Rhein (4)
- Buchberg-Rüdlingen (1)
Die Wahl erfolgt nach dem doppeltproportionalen Sitzzuteilungsverfahren (vgl. unten). Das heisst, dass die 60 Sitze des Kantonsrats den Wahlkreisen gemäss der Zahl ihrer Einwohner zugesprochen werden.
Mitglieder des Kantonsrats
Protokolle
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