Steuern
Für Unternehmer und bei sehr hohen Einkommen rangiert der Kanton Schaffhausen dank seinem einzigartigen Progressionsverlauf auf einem der vordersten Plätze im nationalen Steuerranking. Aber auch für Rentner und Wohneigentümer bietet das neue Schaffhauser Steuergesetz markante Vorteile gegenüber anderen Standorten!
Attraktiv für Unternehmer und für Personen mit hohen Einkommen und Vermögen! Mit der Einführung des Halbsteuerverfahrens auf Kapitalausschüttungen gesellt sich der Kanton Schaffhausen zur exklusiven Gruppe jener Kantone, welche die steuerliche Doppelbelastungen von Unternehmern massiv reduziert haben. In Kombination mit der steuertechnischen Innovation der Progressionsbrechung beim Einkommen und Vermögen führt dies zu äusserst attraktiven Steuerplanungsmöglichkeiten.
Attraktiv für Rentner und Wohneigentümer. Egal ob die Ersparnisse aus der Pensionskasse und der 3. Säule frühzeitig zur Eigenheimfinanzierung oder erst als Kapitalauszahlung im Rentenalter bezogen werden: Die Steuerbelastung ist im Kanton Schaffhausen besonders niedrig. Bei sehr hohen Auszahlungen ist Schaffhausen sogar nationaler Spitzenreiter.
Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Schaffhausen ist einer der Kantone, der die Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen abschaffte. Damit ist gewährleistet, dass Familienunternehmen und Immobilienbesitzer im Falle einer Erbschaft keine steuerbedingte Liquiditätsprobleme erhalten.
Weiterführende Informationen
Steuerportal Kanton Schaffhausen